Dem komplizierten Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ widmete sich die sehr gut besuchte erste Veranstaltung des neuen Jahres im Beratungsladen „Kwasselkiste“ in Duisburg-Rheinhausen. Als kompetente Referentin konnte der Palliativ-Pflegedienst medidoc Dr. Iris Huth gewinnen. Frau Dr. Huth, Sozialwissenschaftlerin und im Entlassmanagement einer Duisburger Klinik tätig, informierte lebendig über das von vielen Regeln und Gesetzen bestimmte Thema. „Eine Vorsorgevollmacht benötigt jeder, der volljährig ist“, unterstrich Frau Dr. Huth, denn dann bestehe kein Vertretungsrecht der Eltern mehr. Beispielsweise gilt die ärztliche Schweigepflicht auch, bei einer gerade volljährig gewordenen Person. Im Fall eines Unfalls könnten die Eltern dann keine Auskünfte der Ärzte verlangen. Die Referentin informierte das interessierte Publikum, dass ab 2023 über ein sogenanntes Notvertretungsrecht die Beteiligungsrechte von Lebenspartnern verbessert.
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